Die Rechtsanwaltsgebühren - so auch die Gebühren eines Fachanwaltes - bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich biete je nach Fallkonstellation auch Honorarvereinbarungen an.
Ich übernehme selbstverständlich auch Mandate im Rahmen der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, bei niedrigen Einkommensverhältnissen berate ich Sie, inwieweit diese Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Die Kosten der Erstberatung betragen pauschal:
- 0,00 Euro bei Deckung durch die Rechtsschutzversicherung
- 10,00 Euro mit Beratungshilfeschein
- 50,00 Euro - 190,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. in allen anderen Fällen (die Höhe des Honorars bestimmt sich nach Gegenstand und Aufwand)
Die Kosten der Erstberatung in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern eine solche Versicherung besteht.
Sie haben grundsätzlich die freie Wahl des Rechtsanwalts und müssen sich auf eine Benennung durch Ihre Versicherung nicht verweisen lassen. Ich rechne ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherungen ab, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Berlin Mahlsdorf